Vermieter – Mieter - Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern steht den Parteien ein kostenloses Verfahren vor der zuständigen Schlichtungsbehörde zur Verfügung. Diese paritätische Behörde macht den Parteien einen Vergleichsvorschlag, basierend auf ihren rechtlichen Ansprüchen. Oft führen diese Vergleichsgespräche auch zu einer echten Aussöhnung der Parteien, manchmal hingegen reicht dieser Rahmen nicht aus, um zu den eigentlichen Konfliktthemen vorzudringen, welche oft hinter den rechtlichen Ansprüchen verborgen bleiben. In solchen Fällen, etwa wenn Vermieter und Mieter im gleichen Haus wohnen, ermöglicht eine Mediation den Parteien ihre eigenen, massgeschneiderten Lösungen zu erarbeiten, die über ihre rechtlichen Ansprüche hinausgehen.